- Kontaktaufnahme in der Telefonsprechzeit
- bis zu 3 Psychotherapeutische Sprechstunden zur Diagnostik und Behandlungsplanung
- bei Indikation zur ambulanten Psychotherapie probatorische Sitzungen zur Therapievorbereitung und Klärung Ihrer Ziele für die Behandlung
- Termin beim Hausarzt zur körperlichen Untersuchung
- Therapieantrag an die Krankenkasse
- wöchentliche Gruppentherapiesitzungen a 100 min oder Einzeltherapiesitzungen a 50 min oder deren Kombination

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