Finanzierung

Gesetzliche Krankenversicherung:

Die ersten Sprechstunden und probatorischen Sitzungen werden nach Vorlage der Chipkarte und ggf. eines Überweisungsschein vom Hausarzt von Ihrer Krankenkasse finanziert.

Für die Psychotherapie muss mit Unterstützung von mir ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden. Die Kostenberechnung erfolgt nach EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab).

Private Krankenversicherung und Beihilfe:

Bitte erkundigen Sie sich vor dem ersten Termin über Ihre jeweiligen Versicherungsbedingungen bezüglich ambulanter Psychotherapie bei Ihrem Versicherer. In den meisten Fällen ist nach einer Anzahl probatorischer Sitzungen ein schriftlicher Therapieantrag notwendig.

Die Kostenberechnung erfolgt nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Selbsterfahrung und Selbstzahler:

Kostenberechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)

Ausfallhonorar:

Termine in meiner Praxis sind zeitgebunden und für Sie persönlich reserviert. Absagen müssen spätestens 48 Werktagsstunden vor dem Termin erfolgen, da sonst, unabhängig vom Grund der Absage, ein Ausfallhonorar in Höhe von max. 80 % des regulären Satzes für eine Sitzung (60 €) für Sie anfällt.