- Kontaktaufnahme in der Telefonsprechzeit
- Sprechstunden zur Diagnostik und Behandlungsplanung
- bei Indikation zur ambulanten Psychotherapie probatorische Sitzungen in Abhängigkeit von der zeitlichen Verfügbarkeit
- Termin beim Hausarzt zur körperlichen Untersuchung
- Therapieantrag an die Krankenkasse
- wöchentliche Einzeltherapiesitzungen a 50 min oder Gruppentherapiesitzungen a 100 min
Sessel_02